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Freiwillig Engagierte müssen sich schulen

28.04.2025
Text Pfarreiforum als PDF

Medienmitteilung vom 28. April 2025

Katholisch St.Gallen nimmt Vorreiterrolle ein

Für Angestellte von Katholisch St.Gallen gelten schon länger strenge Regeln beim Thema Nähe und Distanz. Nun werden die Präventionsmassnahmen auf freiwillig Engagierte ausgeweitet. Katholisch St.Gallen nimmt dadurch eine Vorreiterrolle im Bistum ein.

In St.Gallen wird das Problem sexuellen und spirituellen Missbrauchs schon seit Jahren bekämpft. Weitreichende Richtlinien für Angestellte sind aufs Jahr 2016 zurückzuführen, als das Bistum ein umfassendes Schutzkonzept erlassen hat. Seit Einführung sind bei allen Angestellten von Katholisch St.Gallen unabhängig der Tätigkeit ein Sonderprivatauszug und die Teilnahme an Schulungen Pflicht. Das Vorlegen des Auszugs muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Doch Katholisch St.Gallen geht als erste Kirchgemeinde im Bistum einen Schritt weiter: Je nach Tätigkeit müssen nun auch Freiwillige diese beiden Kriterien erfüllen. Im Jahr 2025 wird diese Vorgabe erstmals wirksam, am siebten Mai findet ein Abend zum Thema Nähe und Distanz statt.

Freiwillige haben Verständnis
Bei der Einführung der Präventionsmassnahmen für Freiwillige haben Pfarreibeauftragte der Stadt unangenehme Reaktionen erwartet, da durch das Verlangen eines Sonderprivatauszug ein gewisses Misstrauen zum Ausdruck kommen kann. Doch bislang erhält man gute Rückmeldungen, wie Roman Rieger, Leiter der Pastoralen Arbeitsstelle, weiss. Auch eine Pilotdurchführung des Kurses zum Thema Nähe und Distanz kam gemäss Roman Rieger bei den Teilnehmenden gut an, denn vom Kurs haben alle etwas: Jede Teilnehmende kann aus eigenen Erfahrungen erzählen und ihre Einschätzung zu Fallbeispielen abgeben. Die Kurse werden jeweils von Dolores Balmer Waser geleitet. Die 57-jährige ausgebildete Kinder-Pflegefachfrau ist heute Präventionsbeauftragte der Bistümer St.Gallen und Chur. Aufgrund ihrer langen Berufserfahrung unter anderem beim Kinderschutzzentrum und der Caritas kann sie auf viele Beispiele heikler Situationen zurückgreifen und das Thema auf eine differenzierte Art und Weise vermitteln. Die Schulung für die freiwillig Engagierten findet am siebten Mai im Begegnungszentrum Neudorf, 19 bis 22 Uhr, statt. Eine Anmeldung ist bis 30. April erforderlich über www.kathsg.ch/schutzkonzept.

Schutzkonzept ist älter als Missbrauchsstudie
Die durch die katholische Kirche Schweiz in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie, die im September 2023 erschienen ist, hat dem Ruf der Kirche vor Ort massiv geschadet. In der medialen Berichterstattung wurde auch kaum erwähnt, dass das Bistum St.Gallen bereits ein umfassendes Schutzkonzept hat und dass viele der in der Studie erwähnten Fälle weit in der Vergangenheit zurückliegen. Gleichwohl haben das Bistum und der Katholische Konfessionsteil St.Gallen aufgrund der neuen Erkenntnisse sofort die Überarbeitung des Schutzkonzepts gestartet. Bis Ende 2024 gab es dazu eine Vernehmlassung. Das Schutzkonzept wird derzeit überarbeitet.
 

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