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Die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates organisiert sind. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Im Auftrag der Bürgerschaften verwalten die gewählten Kirchenverwaltungsräte die Finanzen und Liegenschaften und regeln in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für die Seelsorge die weiteren Geschäfte in der Pfarrei.
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Im Dekanat St.Gallen gibt es vier katholische Kirchgemeinden:
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